 |
 |
 |
ZAHNREGULIERUNG FÜR ERWACHSENE |
 |
|
|
Wie wir in Gesprächen mit unseren erwachsenen Patienten immer wieder feststellen, ist es noch relativ unbekannt, daß Zahnregulierungen grundsätzlich auch bei Erwachsenen durchgeführt werden können, ja sogar solange der Mensch lebt. Das heißt, daß "schiefe Zähne" (Engstände, Lückenstände, Zahndrehungen, -kippungen, Zahnverlängerungen und -verkürzungen etc.) lebenslang behandelt und in die gewünschte Stellung korrigiert werden können
|
|
|
|
|
|
Wie auch bei der Behandlung von Kindern gibt es hierzu verschiedene Apparaturen, herausnehmbare und festsitzende (sichtbare und "unsichtbare"), je nach Sachlage.
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Im Gegensatz zu den Zahnfehlstellungen können Kieferfehlstellungen im Erwachsenenalter, d.h. also nach Abschluß des Wachstums, mit alleinigen kieferorthopädischen Mitteln nur noch eingeschränkt behandelt werden.
|
|
|
|
|
Trotzdem ist auch hier noch eine Korrektur möglich, dann aber meistens - je nach Ausprägung der Anomalie- in Kombination mit einer kieferchirurgischen Behandlung. Die Kosten für diese Kombinationsbehandlungen werden bei entsprechender Indikation in den meisten Fällen von den Gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Reine Zahnregulierungen sind bei Patienten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben allerdings aus dem Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung ausgegrenzt.
|
|
|
|
|
Welche der möglichen Behandlungsarten für Sie in Frage kommt, kann der Kieferorthopäde nur im Einzelfall entscheiden.
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
(Die Bilder sind der Broschüre "Schöne Zähne - Spiegel der Persönlichkeit" mit freundlicher Genehmigung des Berufsverbandes Deutscher Kieferorthopäden (BDK) entnommen)
|
Druckbare Version
|